Rechtsprechung
StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer
Dienstenthebung; Prüfungsmaßstab; Rechtsweg; Rechtswegerschöpfung; Subsidiarität; Verweisung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (7)
- StGH Hessen, 27.07.1977 - P.St. 838
Beschränkung; Besuchsbeschränkungen; Durchsuchung; Grundrechtsklage; …
Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095
Sie entspricht der besonderen Funktion des Staatsgerichtshofs als Landesverfassungsgericht im umfassenden Rechtsschutzsystem (Art. 2 Abs. 3 HV) der Hessischen Verfassung (StGH, Beschluß vom 27.07.1977 - P.St. 838 -).Danach ist eine Verweisung nur zulässig, wenn geltend gemacht wird, daß ein Grundrecht verletzt sei, und beim zuständigen Gericht ein Verfahren noch nicht anhängig, der Rechtsweg also noch nicht beschritten ist (StGH, Beschluß vom 27.07.1977 - P.St. 838 -).
- BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im …
Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095
Der Rechtssuchende muß entsprechend dem Grundsatz der Subsidiarität vor Anrufung des Staatsgerichtshofs die Möglichkeiten des fachgerichtlichen Verfahrens auch dann erschöpfend nutzen, wenn die Zulässigkeit eines Rechtsmittels mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muß, es sei denn, die Unzulässigkeit wäre offensichtlich (StGH, Beschluß vom 25.07.1984 - P.St. 997 -, StAnz. 1984, 1585 [1588]; BVerfGE 70, 180 [185 f.]). - BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77
Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters
Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095
Das Beschwerderecht des betroffenen Richters gegen eine Entscheidung, die seinen Rechtsstatus derart nachhaltig beschränkt wie die Anordnung seiner vorläufigen Dienstenthebung, gehört insofern zu den Elementen "eines rechtsstaatlichen gerichtlichen Verfahrens" (BVerfGE 46, 17 [26]).
- StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 997
Grundrechtsklage gegen gerichtliche Entscheidung; Schülerbeförderungskosten; …
Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095
Der Rechtssuchende muß entsprechend dem Grundsatz der Subsidiarität vor Anrufung des Staatsgerichtshofs die Möglichkeiten des fachgerichtlichen Verfahrens auch dann erschöpfend nutzen, wenn die Zulässigkeit eines Rechtsmittels mit ungewissem Ausgang erst erstritten werden muß, es sei denn, die Unzulässigkeit wäre offensichtlich (StGH, Beschluß vom 25.07.1984 - P.St. 997 -, StAnz. 1984, 1585 [1588]; BVerfGE 70, 180 [185 f.]). - StGH Hessen, 13.09.1989 - P.St. 1077
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage gegen Versagung einstweiligen …
Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095
Zugleich wird damit der verfassungsgemäßen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz auch gegen Grundrechtsverletzungen gewähren (StGH, Beschluß vom 13.09.1989 - P.St. 1077 -, StAnz. 1989, S. 2084). - StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096
Geschäftsverteilungsplan; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz; …
Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095
Gegen den Widerspruchsbescheid des Präsidiums des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 12. Oktober 1989 hat sie Grundrechtsklage erhoben (Az.: P.St. 1096). - StGH Hessen, 12.03.1986 - P.St. 1020
Staatsgerichtshof; Prüfungsbefugnis; Prüfungsmaßstab
Auszug aus StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1095
Prüfungsmaßstab im Rahmen einer Grundrechtsklage sind allein die Grundrechte der Hessischen Verfassung (StGH, Beschluß vom 12.03.1986 - P.St. 1020 -).
- StGH Hessen, 07.05.1990 - P.St. 1096
Geschäftsverteilungsplan; Subsidiarität; Subsidiaritätsgrundsatz; …
Gegen diesen Beschluß hat die Antragstellerin im Parallelverfahren (Az.: P.St. 1095) Grundrechtsklage erhoben. - StGH Hessen, 05.08.1992 - P.St. 1132
Überprüfung gerichtlicher Entscheidung am Maßstab des Gebots rechtlichen Gehörs
Diese wurde mit Beschluß vom 7. Mai 1990 (P.St. 1095) als unzulässig zurückgewiesen, weil die Antragstellerin vor Inanspruchnahme des Staatsgerichtshofs den von ihr beschrittenen Rechtsweg zu den Richterdienstgerichten nicht erschöpft habe. - StGH Hessen, 12.06.1991 - P.St. 1108
Unzulässigkeit einer Grundrechtsklage mangels Rechtswegerschöpfung und …
In Fällen, in denen der Rechtsweg beschritten, aber nicht erschöpft wurde, ist für eine solche Verweisung kein Raum (vgl. Staatsgerichtshof, Beschluß vom 07.05.1990 - P.St. 1095 -).